Entstehung der Gemeinde Wernersdorf i. Rsgb.

Von H.F.



Folgende Urkunde vom 28. Januar 1337 gibt uns Aufschluß über den Ursprung der Gemeinde Wernersdorf. Die Urkunde befand sich im Original im Reichsgräflich Schaffgotsch´schen Kameralamtsarchiv zu Hermsdorf/Kynast und lautet ins Hochdeutsche übertragen wie folgt:


In Gottes Namen Amen! Wir Heinrich, von Gottes Gnaden Herzog von Schlesien, Herr von Fürstenberg und zu Jauer, tun kund ewiglich allen denen, die nun sind oder werden, daß wir unserm getreuen Diener Wernher, Bürger zu Hirschberg, haben rechtlich und redlich verkauft den Wald mit seinem Boden, der gelegen ist bei Petriesdorf und Hermannsdorf, da unsere Bürger zu Hirschberg Zimmer (d.h. Bauholz, so Archivrat Dr. Goebel, Hirschberg) innehaben, für anderthalb hundert Mark und leihen und geben diesen Wald dem vorgenannten Wernher, seinen Erben und seinen Nachkömmlingen erblich mit allen Nutzen und Fruchtbarkeit ewiglich zu besitzen und mit diesem Walde zu tun und zu lassen und zu ihrem Frommen zu verwenden mit Ausroden, mit Besetzen, mit Verkaufen, mit Vertauschen, wie ihnen das am allerfrömmigsten ist und am allerbesten sich füget.


Dessen geben wir in diesem Brief zu einem Bekenntnis unsers Verkaufes, versiegelt mit unserm Wissen mit unserm Insiegel. Dies ist geschehen und dieser Brief ist gegeben zu Jauer am achten Tage nach St. Agneten Tag nach Gottes Geburt tausend Jahr, dreihundert Jahr in dem sieben und dreißigsten Jahre. Dessen sind Zeugen dazu gerufen und gebeten: Herr Heinrich von Waldow, Herr Heinrich von Dithmersdorf, Herr Syffrit von Svenkinfeld, Joachim von den Redern, Syffrit von Russindorf, Luppold von Uechtritz und Herr Johannes von Gleiwitz unser Landschreiber, der diesen Brief geschrieben hat.“


Diese Urkunde zeigt deutlich, daß es sich hier um den Verkauf von ungerodetem Land handelt, daß der Wald gerodet, und darauf völlig neu „aus wilder Wurzel“, wie es dazumal wohl hieß, ein deutsches Dorf errichtet werden soll. Das Petersdorf und Hermsdorf zu der Zeit schon bestanden haben, geht ja aus dem Verkauf bereits hervor.


Der Gründer des Ortes Wernher muß wohl kurz nach dem Erwerbe verstorben sein, denn eine zweite Urkunde von 1340 besagt, daß sein Sohn Johannes Clarenkind das bestehende Dorf übernimmt. Es werden auch Höfe und Hütten genannt, die bereits errichtet wurden.


Eine dritte Urkunde von 1367 besagt, daß Johannes Clarenkind seiner Ehefrau Eneda das Dorf als Leibgedinge vermacht. Zu ihrem Vormund und Beschützer hat sie sich ihren Vater Kunat Loter und den Vetter Nickel Lotier erkoren und gewählt.


Im Jahre 1369 verpfändet sie einen Teil ihres Leibgedinges für einen jährlichen Pachtzins von 4 Mark und 36 Prager Groschen an eine Frau Sophie, Ehefrau des Herrn Hans von Nimptsch, Schwester des Gotsche Schoff II ihren Erben und Nachkömmlingen auf Wiederverkauf binnen drei Jahren. Aus dieser Verpfändung wird bereits zwei Jahre später im Jahre 1371 ein Erwerb der vollen Grundherrschaft von ganz Wernersdorf durch die Gottsche Schoff vom Sohne des Gründers Joachim Clarenkynd.



Erwerb durch die Herrschaft Schaffgotsch


Die diesbezügliche Urkunde lautet etwa so:

Wir Agnes, von Gottes Gnaden Herzogin in Slezien usw. bekennen öffentlich mit diesem Briefe, daß vor uns kommen ist unser getreuer Hans Clarnkynd bei gesundem Leibe und hat mit wohlvorbedachtem Mute recht und redlich verkauft unserm lieben Gottsche Schoff das Dorf Wernhersdorf des Weichbildes zu Hirschberg mit allem seinem Zubehör, wie es in seinen Rainen und Grenzen gelegen ist und liegt, und auch mit allen sogetanen Rechte, Nutzen, Genissen, Fruchtbarkeit und Herrschaft, wie er es selber gehabt und besessen hat.


Auch ist vor uns kommen Frau Eneda, Hans Clarenkynds eheliche Hausfrau, die ist und auf demselben Gute ein Leibgedinge gehabt hat, und hat dieses mit demselben ihrem Wirte und Ehemann mit fröhlichem Antlitze und mit lachendem Munde in unsere Hände williglich aufgelassen. Zu demselben Kaufe haben wir unseren fürstlichen Willen und Gunst gegeben und haben dem obengenannten Gotsche Schoff und seinen Erben das vorgenannte Dorf Wernhersdorf in all dem Maße, wie es oben begriffen ist, gegeben und gelanget ewiglich, gemachsam und ungehindert zu haben, zu besitzen, zu verpfänden, zu vertauschen, zu verwandeln und zu ihrem Nutz, so wie ihnen das am allerfüglichsten sein wird, zu verwenden.


Mit Urkund dieses Briefes versiegelt mit unserm anhängenden Insiegel. Gegeben zu Bolkenhayn nach Gottes Geburt dreizehnhundert Jahr danach in dem einundsiebzigsten Jahr am nächsten Mittwoch nach Allerheiligen Tage nach Gottes Geburt.

Dessen sind Zeugen usw. „

(Breslauer Staatsarchiv, Rep. 29, Landbuch Schweidnitz-Jauer III 15C, Blatt 42b.)



Damit waren das Dorf und die Gemeinde unter die Grundherrschaft der Schaffgotsche gelangt und gehörten später zur Herrschaft Kynast.


Aus den Jahreszahlen kann man entnehmen, daß 1337 das Gebiet ungerodeter Wald war. 1340 werden Höfe und Hütten erwähnt, und 1367 wird bei der erfolgten Auflassung bereits von einem Dorf gesprochen. Es ist wohl anzunehmen, daß die Flureinteilung unseres Dorfes die ganze Zeit über wesentlich unverändert geblieben ist. Leider sind die alten Schöppenbücher nicht mehr vorhanden. Es ist aber ziemlich sicher, daß die deutschen Einwanderer aus Franken und Thüringen gekommen sind.


Anläßlich des 600jährigen Bestehens erhielt die Gemeinde vom Deutschen Landgemeindeverband eine Plakette mit dem Bildnis des Freiherrn vom Stein, welcher ja der Reformator der deutschen Landgemeinden war.



Entnommen aus „Schles.Bergwacht“, SB58/N34/S553